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Vertrag zur Rechteübertragung des Gewinnerdesigns (Platz 1)


Auftraggeber:

«Anschrift und Kontaktdaten Auftraggeber»

Designer:

«Anschrift und Kontaktdaten Designer»
Am «Datum» wurden zwischen «Anschrift und Kontaktdaten Auftraggeber» (nachfolgend Auftraggeber genannt) und «Firma - Vorname, Nachname» (nachfolgend Designer genannt) folgende Vereinbarungen vertraglich geregelt.

Die beiden Vertragsparteien versichern:


§1 Zu übermittelnde Dateiformate

Der Designer stellt dem Auftraggeber sämtliche im Briefing des Projekts «Projektname» festgelegten Dateiformate zur Verfügung. Dies hat innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Bekanntgabe einer möglichen Nominierung oder eines möglichen Gewinns zu erfolgen.

§2 Angaben zum Design

a)Der Designer versichert, dass bei der Erstellung seines Designs mit Ausnahme der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien keinerlei Designelemente von Dritten verwendet wurden und dass das Design ausschließlich von ihm alleine erstellt wurde, ohne Teile oder gesamte Designs anderer kopiert zu haben. Des Weiteren versichert der Designer, dass er weder gegen bestehende Patente, Copyright-Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Eigentumsrechte dritter Personen, Firmen oder Einrichtungen verstößt und durch den Abschluss dieses Vertrags keinerlei Verletzungen an anderen Verträgen, Absprachen oder Vereinbarungen begangen werden.
b)Sollte der Designer Designelemente Dritter in seinem Design verwenden, hat er den Auftraggeber bereits bei Einstellung über eventuell anfallende Nutzungseinschränkungen und oder Nutzungsgebühren informiert.

§3 Übertragung der Rechte

Der Designer überträgt unter Verzicht auf das Recht zur Urhebernennung unwiderruflich sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte, zeitlich und örtlich unbeschränkt, sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung auf den Auftraggeber. Dem Designer ist es nicht erlaubt, das Design in zukünftigen Arbeiten zu verwenden oder das Design erneut zu verkaufen. Einzige Ausnahme ist die Verwendung des Designs als Referenz in Arbeitsmappen und Portfolios. Design-Elemente nach §2b sind von der Übertragung sämtlicher Rechte ausgeschlossen.

Sämtliche hier getroffenen Vereinbarungen beziehen sich auf nachfolgend grafisch abgebildetes Design:

«Grafische Abbildung des Gewinnerdesigns» «Angaben des Designers zum Design»